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Jul 11, 2023
# Notes# Beck Thie IEU will “globale Führungsrolle übernehmen” bei der Digitalisierung # Europäische Statistische System (ESS)Digitialisierung in der europäischen amtlichen Statistik Aufbau einer “europäischen Dateninfrastruktur”, um (..) führende Rolle (…) [in] der Datenwirtschaft sicherzustellen. “Schaffung eines Europäischen Datenraums” Eventuelle Realisierung: EU-Statistikverordnung 223/2009 Forderung: Zugang zu privat gehaltenenen Daten Datensammlungen von privatwirtschaftlichen Unternehmen Z.B. Mobilfunk-, Scanner-, Plattform-, Trackingdaten Ermöglicht Entscheidungsbasis für evidenzbasierte Politik Dreieck Datenökosystem: Private Anbieter + Geschäftsstatistiken + ?? Trusted Smart Statistics :Systemischer Ansatz zur verschiedenen Zwecknutzung Kombination von Befragungs, Verwaltungs- und neuen digitalen Daten Bukarest-Memorandum (AESS-2018): Reformbedarf + Plan Rohdaten -> Algorithmen -> strukturierte Daten / Indikatoren Data Sharing Austausch von Mikrodaten EU-Statistikverordnung & EBS-Verordnung sehen eine Ermächtigungsklausel für Datenaustausch vorAllerdings nicht verpflichtend Europäische Statistische Mehrjahresprogramm 2021-2027 Rechtskonforme Übermittlung und Aufbereitung von personenbezogenen Daten möglich Datenvertraulichkeit wahrende Technologien (PET)PET - privacy enhancing technologies - enthalten Elemente einer Verschlüsselung Aufgeteilte Verantwortung zwischen statistischen Ämtern und Datenhaltern Produktionsprozesse, vereinbarte Algorithmen, vertrauenswürdige Programme, Privatsphäre schützende Berechnungsmethoden, gemeinsam entwickelte statistische Infrastruktur + technische Plattformen Umsetzung durch 3 Datenakte Data Act Data Governance Act (schon verabschiedet) Durchführungsrechtsakte zur Open-Data Richtlinie Data Governance Act Verordnung (EU) 2022/868 Ziele:Erleichterung Teilen von Daten Rechtsrahmen für EU-Datenräume Schaffung System zur Weiterverwendung von geschützen (nicht-öffentlich zugängliche) Daten von öffentlichen Stellen Regelungsrahmen zur gemeinsamen DatennutzungDatenbereitsteller -> Datentreuhänder -> Datennutzer Datenaltruismus soll einfacher gemacht werden. Data Act Regelungen zum Teilen von Daten zwischen Unternehmen & öffentlichen Stellen im öffentlichen Interesse festlegen Ermöglichung fairer & verlässlicher Zugang zu Datenquellen Ausdrückliche Regelung des Datenzugangs Durchführungsrechtsakt zur Open Data Richtlinie (PSI-Richtlinie)Bestimmung & Bereitstellung von hochwertigen Datensätzen in der amtlichen Statistik ermöglichen Hochwertig: potenzieller Mehrwert im Falle einer offen lizenzierten und technisch guten Bereitstellung # EU-Datenstrategie: Auswirkungen auf den Datenschutz# Renate NikolayDSA, DMA, DGA, AI Act, etc. Grundrechte & -freiheiten stärken & Chancen europäischer Unternehmen stärken Tangieren personenbezogenen Daten & Datenschutz Datenstrategie verfolgt viele Ziele, unter anderem:Partizipation Cybersicherheit Nachhaltigkeit Europa Vorreiter in der Datenregulierung, u.a. mit DS-GVO Datenaufsichtsbehörden werden besser (Fälle WhatsApp & Amazon: Sanktionen) Corona-Pandemie: Datenschutz verhindere keine Pandemiebekämpfung (COVID Zertifikate) DSA/DMA: Markstellung der Plattformen neu betrachtenSelbstregulierung nicht ausreichend (Radikalisierung/Desinformation) Mehr Rechtssicherheit (statt Wilder Westen) Aber auch keine Überregulierung Data Governance ActErgänzend zur DS-GVO, soll Regeln aufstellen im Sinne der EU-Datenökonomie für wichtige Bereiche wie Gesundheit, Mobilität und Nachhaltigkeit Einzelener hat weithin Kontrolle über Daten Data ActSoll Umgang mit Daten zB IoT Bereich rechtssicher regeln Fairness unter Gesichtspunkt des Nutzens der Daten Keine Abkehr vom Datenschutz, aber einheitlicher europäischer Datenraum # Ulrich KelberInternetregulierung bestand schon, aber Durchsetzungsschwierigkeiten im transnationalen Kontext Begrüßt themenübergreifende Regulierung Allerdings: Datenschutz wird dadurch nur Teilaspekt des EU-Datenrechts Wird also schwieriger, mit datenschutzrechtlicher Argumentation durchzugreifen Beispiel: Widerstreit Datennutzung <-> Datenanonymisierung EU-Regulungspaket steht im Zeichen des Umbruchs der kommerziellen Massendatenverarbeitung Brüssel hätte Anforderungen transparenter machen müssen, denn im Mittelpunkt steht Etablierung EU-Datenwirtschaft, also wirtschaftspolitische Zielsetzung. Daten der Bürger sei der Rohstoff dieser Datenwirtschaft Gibt aber auch gemeinwohlorientierte Gründe z.B. Klimakrise, Gesundheitsfragen, Bildung und Forschung Man müsse also nach Verarbeitungszwecken und Zielen unterscheiden Bestehende Regulierungen sei Bekenntnis zum hochwertigen EU-Datenschutz, teils deutliche Verbesserungen Allerdings muss EU Datenschutz noch gezielter geregelt werden, insb. DS-GVO Neue Fälle der Datenutzung: Profiling Verhaltensprofiling zur Werbenutzung muss untersagt werden ins. mittels KI im öffentlichen Raum Digitalisieren != Spionieren Auch Dark Patterns müssen angegangen werden “Insgesamt seien somit zwar viele gute Ansätze in der EU-Datenstrategie festzustellen, um “globaler Taktgeber” zu bleiben, diese dürften aber nicht zu rein ökonomischen Zwecken zu einer Verwässerung des bestehenden Datenschutzes führen.” # Rebekka WeißGute Gründe für die EU-Datenstrategie Daten wesentlicher Treiber von Wirtschaft und gesel. Wohlergehen Einige Regelungsbereiche angestoßen, um Nutzung von Daten zu erleichtern Grundrechtsschutz & Datenschutz nich aushöhlen, aber Rechtsunsicherheit DS-GVO bereinigen Große Chancen des EU Data Acts weil neue Datenverarbeitungstatbestände DS-GVO führte zu Einschränkungen durch Datenschutz (und weniger Innovation), zu wenig Verarbeitungstatbestände DS-GVO noch zeitgemäß? Regulierungslücken schließen Bestimmte Bereiche können nicht durch Regulierung erfasst werden, ohne Innovationspotenziale zu stören Unternehmen sollten trotz DSGVO neue Technologien ausprobieren können Selbstregulierung wesentlicher Aspekt zur Ergänzung gesetzlicher Regelierung Datenschutz nicht einziges Hauptaugenmerk, Sicherheit und Innovationsfähigkeit auch wichtig Interessensabwägung in der Digitalisierung müsse neu und interdisziplinär geführt werden # Dr. Thomas ZerdickBei der Datenregulierung gehe es um die Förderung von Datenaustausch und Datenwirtschaft sowie Regulierung von Onlineplattformen und Torwächtern Aus Datenschutzsicht sei der europäische Regulierungsansatz grundsätzlich zu begrüßen Man komme vom Datenschutz zum Datenfluss, beides werde in der EU benötigt. Datenschutzbeauftragte sagen zu jedem Gesetz: Mensch steht im Mittelpunkt, Datenschutz werde nicht angetastet Bedenken: Viele Vorschläge dienen nicht dem Datenschutz, komme zur zersplitterten Aufsicht, Rechtsakte sind im Vergleich zur DS-GVO unstimmig Wenn Gesetzgebung nicht geändert, eher negative Auswirkungen auf Schutz der Grundrechte Rechtsunsicherheiten werden eingeführt Beispiel: KI-Verordnung lässt KI Systeme zu, die Personen basierend auf verbotenen Diskriminierungsmerkmalen kategorisiert Sollte verboten werden, genau wie KI gestützte Ableitung von menschlichen Gefühlsausdrücken Auch Erkennung menschlicher Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen sollte verboten werden Gezielte Online Werbung soll strenger geregelt werden, inklusive Verbot von Tracking Kein Plan von strukturierter Zusammenarbeit zw. Gremien, Ausschüssen und Aufsichtsbehörden Rechtsgrundlage fehlt für Aufsichtsbehörden zum Informationsaustausch Unklarheiten zur Anwendung der DS-GVO in manchen Vorschlägen, Datenschutz müsse mehr betont werden/ vorangig behandelt werden DS-GVO muss weiterhin angewand werden, bereichsspezifische Regulierung statt pauschale Verweise auf die Anwendbarkeit der DS-GVO